- Tauchtauglichkeitsuntersuchungen (TTU) darf faktisch jeder Arzt/Ärztin durchführen. Wir erkennen Tauchtauglichkeitsbescheinigungen an, die keine Einschränkungen beinhalten, mit Datum der Untersuchung, Gültigkeitsdauer, Unterschrift des/der untersuchenden Arztes/Ärztin und Stempel versehen sind.
- Grundsätzlich empfehlen wir Tauchtauglichkeitsuntersuchungen vor Beginn jeder Tauchausbildung. Ab Open Water Diver Kurs sind sie Pflicht.
- In unserer Tauchschule, Kopernikustr 156, Köln-Buchforst bieten wir regelmäßig Tauchtauglichkeitsuntersuchungen für günstige 35 € an.
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